Um in den Personaldaten die Angabe der Kinderzulage je Mitarbeiter erfassen zu können, müssen Sie zuerst die Einstellungen zur Familienausgleichskasse erfassen.
Dazu gehen Sie wie folgt vor:
Kanton | Der Kanton Ihrer Familienausgleichskasse wird hier erfasst. Massgebend ist dabei der Sitz/Filiale des Arbeitgebers (Arbeitsplatzkanton) und nicht der Wohnkanton der Arbeitnehmer. |
Versicherung | Wählen Sie Ihre Versicherung aus, welche bereits im Vorfeld als Adresse erfasst wurde. ( Erfassen/Verwalten von Adressen) |
AK-Nr. | Nummer der Ausgleichskasse |
Mitglied Nr. (Abrechnungsnummer / Arbeitgebernummer) | Eingabe Ihrer Mitgliedsnummer. Falls Sie Ihre Mitgliedsnummer nicht wissen, müssen Sie diese bei der zuständigen Familienausgleichskasse anfragen. Je nach Familienausgleichskasse wird anstatt dem Begriff Mitgliedsnummer die Begriffe Abrechnungsnummer oder Arbeitgebernummer verwendet. Diese sind als Synonym zu der Mitgliedsnummer zu betrachten. |
Zulage 1 | Eingabe der Kinderzulagen für das Alter von 0 bis 16. (Pesaris benötigt hier die Angabe 0 und nicht 1, ansonsten werden im ersten Jahr keine Kinderzulagen gebucht.) |
Zulage 2 | Gewisse Kantone kennen eine Abstufung der Kinderzulagen. In diesem Fall wird unter Zulage 1 der Betrag für die Kinderzulage von 0 bis End-Alter erfasst. Unter Zulage 2 wird der neue Betrag ab End-Alter bis 16 erfasst. Gibt es keine Abstufung der Kinderzulagen, kann das Feld "Zulage 2" leer gelassen werden. |
Zulage 3 | Eingabe der Ausbildungszulagen für das Alter 16 bis 25 . (Pesaris benötigt hier die Angabe 16 und nicht 17, ansonsten werden im Umstellungsjahr von Kinder-auf Ausbildungszulagen keine Zulagentransaktionen ausgeführt.) |
Indiv. | In gewissen Kantonen (z. B. Wallis) gelten spezielle Regelungen bezüglich Kinder-/Ausbildungszulagen. Wenn Sie hier ein Häckchen setzen, können Sie jeweils die Vorschlagswerte übersteuern und die Werte individuell anpassen. |