Hier erhalten Sie alle notwendigen Auswertungen für Ihren Jahresabschluss.

Die Auswertungen können Sie grundsätzlich jederzeit auch unterjährig generieren. In diesem Fall werden jeweils nur die Daten berücksichtigt, welche bereits vorhanden sind.


Öffnen Sie das gewünschte Jahr und wählen Sie die benötigten Dokumente (Lohnkonto, Lohnausweise, AHV-Bescheinigungen, etc.) aus.



LohnkontoErhalten Sie eine Übersicht der getätigten Lohnabrechnungen pro Mitarbeiter
Lohnkonto Total FirmaErhalten Sie eine Übersicht der getätigten Lohnabrechnungen aller Mitarbeiter
LohnausweiseEntweder generieren Sie die Lohnausweise für alle Mitarbeiter oder nur für einen bestimmten Mitarbeiter.
AHV-LohnbescheinigungBenötigen Sie für die AHV-Lohnmeldung. Das Formular können Sie ausdrucken und unterzeichnet an die Ausgleichskasse einreichen.
AHV-freie Personen und LohnsummenDie Auswertung beinhaltet AHV und ALV freie Lohnsummen und muss nicht eingereicht werden. Bei einer AHV Revision ist diese Auswertung vorzulegen.
BVG-AbrechnungBVG Lohnsummen werden ausgewiesen.
FAK-AbrechnungBescheinigung der getätigten Kinder- und Ausbildungszulagen.
Das Formular können Sie ausdrucken und unterzeichnet an die Ausgleichskasse einreichen.
KTG-Abrechnung Teil 1Eine Übersicht darüber, welche Mitarbeiter mit welchem KTG Code und Lohnsumme abgerechnet wurden.
KTG-Abrechnung Teil 2 (Rekapitulation)
Zusammenzug nach KTG Codes.
Das Formular können Sie ausdrucken und unterzeichnet an die Versicherung einreichen.
UVG-Abrechnung Teil 1
Eine Übersicht darüber, welche Mitarbeiter mit welchem UVG Code und Lohnsumme abgerechnet wurden.
UVG-Abrechnung Teil 2 (Rekapitulation)
Zusammenzug nach UVG Codes.
Das Formular können Sie ausdrucken und unterzeichnet an die Versicherung einreichen.
UVGZ-Abrechnung Teil 1
Eine Übersicht darüber, welche Mitarbeiter mit welchem UVGZ Code und Lohnsumme abgerechnet wurden.
UVGZ-Abrechnung Teil 2 (Rekapitulation)
Zusammenzug nach UVGZCodes.
Das Formular können Sie ausdrucken und unterzeichnet an die Versicherung einreichen.
QuellensteuerAuswertung nach Quartal und Kanton. Die Abrechnung kann als Beilage an die Steuerverwaltung eingereicht werden.