Ab 01.01.2023 fällt der Solidaritätszuschlag bei der Arbeitslosenversicherung, der sogenannte ALVZ-Beitrag weg. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Anpassung Sie vornehmen müssen, damit die Lohnabzüge für 2023 richtig gerechnet werden.
WICHTIG:
Erfassen Sie die Änderung beim ALVZ-Beitrag erst nachdem die Lohnperiode Dezember 2022 fixiert wurde!
Öffnen Sie die Konfigurationsmaske für die Ausgleichksasse (AHV/ALV). Gehen Sie dazu wie im nachfolgenden Bild beschrieben vor:
Passen Sie im Abschnitt "ALVZ-Beiträge" die Werte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie unten aufgezeigt auf 0.0% an. Kontrollieren Sie bei dieser Gelegenheit, ob die anderen Felder dieselben Angaben enthalten wie im Screenshot.
Vergessen Sie bitte nicht, auf "Speichern" zu klicken, um die Anpassung zu speichern.