1. Persönliche Daten
3. Abrechnung mit Steuerverwaltung
Persönliche Daten:
In den Personaldaten des Mitarbeiters müssen Sie das Feld "Quellensteuer pflichtig" auswählen.
Mittels vorhandenem Link "(Tarif ermitteln)" gelangen Sie auf eine externe Seite, auf welcher Sie den Tarif berechnen können.
Wir empfehlen, dass Sie den QST-Tarif bei der Steuerbehörde anfragen, bzw. den Mitarbeiter bei der Quellensteuer anmelden.
Den erhaltenen QST-Code tragen Sie nun in das Feld "QST-Tarif" ein und speichern alles.
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