3. Abrechnung mit Steuerverwaltung
Die Quellensteuer wird in der Regel quartalsweise mit den Steuerbehörden abgerechnet.
Im Menü Jahresabschluss können Sie mit wenigen Klicks die benötigten Daten zusammentragen.
Wählen Sie dazu bei der Quellensteuer das gewünschte Quartal sowie den Kanton aus.
Die Quellensteuer wird im jeweiligen Wohnsitzkanton der Arbeitnehmer abgerechnet.
Mittels erhalten Sie eine Übersicht aller quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter.
In unserem Beispiel ist nur Hans Muster quellensteuerpflichtig.
Bitte übertragen Sie diese Daten in das Abrechnungsformular der Quellensteuer.
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