2. Lohn bearbeiten
3. Abrechnung mit Steuerverwaltung
Sie haben einen Mitarbeiter bei dem Sie die Quellensteuer erfassen müssen?
Den Quellensteuersatz müssen Sie in der Lohnabrechnung wie folgt eingeben.
Mittels vorhandenem Link "(Satz berechnen)" gelangen Sie auf die externe Seite "Quellensteuer 2019 online berechnen - für alle Kantone", auf welcher Sie den Quellensteuersatz berechnen können.
Müssen Sie noch den QST-Satz aus dem Vorjahr berechnen, finden Sie auf der Seite einen entsprechenden Link der Sie zu den Steuersätzen des Vorjahres weiterleitet.
Füllen Sie alle Felder aus und lassen Sie den Tarif berechnen. Beim Kanton handelt es sich um den Wohnkanton des Arbeitnehmers Sollte Ihnen der QST-Code nicht bekannt sein, so hilft Ihnen der Beitrag Mitarbeiter mit Quellensteuer - 1. Persönliche Daten weiter. |
Beim Monatslohn handelt es sich um die vom System vorgegebenen "QST-Basis". In unserem Beispiel sind das CHF 5755.60. Diese Zahl setzt sich in unserem Beispiel aus Grundlohn plus Kinderzulage (CHF 5555.60 + CHF 200.00) zusammen. | |
In unserem Beispiel ist der QST-Steuersatz 3.50% (CHF 201.45). Dieser Prozentsatz wird nun in die Lohnabrechnung übertragen. |
Ist der Lohn des Mitarbeiters flexibel (Stundenlohn, Provision, etc) so muss jeden Monat die QST-Basis überprüft, der QST-Satz berechnet, bzw. angepasst werden. |
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